Die Umsetzung von Solarthermie bzw. Photovoltaik auf Denkmälern war in der Vergangenheit in der Regel nicht einfach. Für eine Solaranlage auf oder an einem Denkmal war – und ist auch nach wie vor – eine Genehmigung zu beantragen, die im Einzelfall geprüft wird. Die Entscheidungen liegen also bei den „Unteren Denkmalschutzbehörden“, die im Zielkonflikt zwischen „Klimaschutz“ und „Denkmalschutz“ entscheiden müssen. Verlässliche Richtlinien fehlten bislang.
Der vom Landesdenkmalamt in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nun herausgegebene Leitfaden soll hier für mehr Klarheit sorgen. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie sich Denkmalschutz und Solarenergienutzung vereinbaren lassen. Dazu liefert er Informationen über die gesetzlichen Grundlagen, Beratungsmöglichkeiten und eine Checkliste für die praktische Umsetzung.
Der Solarleitfaden wendet sich an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmalen, ebenso an Architektinnen und Architekten und Firmen der Solarbranche und steht in unsrem Downloadbereich zur Verfügung. Er kann auch direkt auf der Webseite des Landesdenkmalamtes Berlin heruntergeladen werden. https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/_assets/pdf-und-zip/aktuelles/denkmal-und-klimaschutz/230223-lda-solarleitfaden-dina4-rgb.pdf?ts=1681725023