Berlin: Neuer Landesmindestlohn von 13 Euro Stundenlohn gilt ab 17. Juli 2022

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Wie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 14. Juli 2022 mitgeteilt hat, tritt zum 17. Juli 2022 die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro in Kraft. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte am 23. Juni 2022 die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro abschließend beraten und den Gesetzesentwurf der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, verabschiedet. Damit hat der Senat sein selbst gestelltes Ziel der Erhöhung des Landesmindestlohns erreicht. Künftig gilt in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht – ein Stundenlohn von mindestens 13 Euro brutto. Bisher lag der Stundenlohn bei 12,50 Euro brutto.

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Schendel
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