Berlin fördert den Erwerb von 422 Wohnungen durch zwei Genossenschaften

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt 41,8 Millionen Euro Fördermittel für zwei Ankäufe von Wohnungen im Rahmen der Genossenschaftsförderung bereit. Dabei handelt es sich um den Kauf von 396 Wohnungen in Spandau durch die Wohnungsgenossenschaft Neukölln eG, die Teil der Reichsforschungssiedlung Haselhorst sind, sowie um 26 Wohnungen in den Gebäuden Naunynstraße 46/Leuschnerdamm 43 in Kreuzberg durch die SelbstBau e.G.

Mit der Richtlinie zur Förderung des genossenschaftlichen Wohnens in Berlin 2023 unterstützt das Land Genossenschaften beim Neubau oder Geschäftsanteilserwerb sowie beim Kauf von bestehenden Wohnhäusern und Siedlungen. Mit Förderdarlehen von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten können Bestandswohnungen bzw. -häuser in den gemeinwohlorientierten Bestand überführt werden. Ziel ist es, neben dem Wohnungsbestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften auch den Bestand der Genossenschaften auszuweiten, da sie ebenfalls Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten anbieten.

Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler dazu:

„Neben den Landeseigenen Wohnungsunternehmen sind Genossenschaften eine wichtige Säule des Wohnungsmarktes in unserer Stadt. Die Berliner Wohnraumförderung für Genossenschaften ist dabei im bundesweiten Vergleich ein einzigartiges Instrument. Mit dem passgenauen Förderprogramm gelingt es, Genossenschaften beim Erwerb von Wohnungen zur Vergrößerung ihres Bestandes zielgenau zu unterstützen. Das sichert Wohnraum zu sozialverträgliche Mieten und gibt den Menschen so dauerhaft Sicherheit in ihrem bezahlbaren Zuhause.“

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen