Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen informierte im aktuellen Amtsblatt vom 1. November 2024 über die besondere Mietobergrenze für die 1995 bis 2001 geförderten Projekte umfassender Modernisierung. Demnach beträgt sie ab dem 1. Januar 2025 5,45 Euro/m² monatlich und erhöht sich ab dem 1. April 2026 auf 5,75 Euro/m² monatlich.
Diese Mietobergrenze gilt für alle Wohnungen in geförderten Projekten umfassender Modernisierung in den Förderprogrammen „Soziale Stadterneuerung“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ab Programmjahr 1995 sowie in den Förderprogrammen der „Baulichen Selbsthilfe“ ab Programmjahr 1996, bei denen die Einkommensvoraussetzungen nach § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) erfüllt sind.
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Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen