Berlin: Besondere Mietobergrenze für die 1995 bis 2001 geförderten Projekte umfassender Modernisierung

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen informierte im aktuellen Amtsblatt vom 1. November 2024 über die besondere Mietobergrenze für die 1995 bis 2001 geförderten Projekte umfassender Modernisierung. Demnach beträgt sie ab dem 1. Januar 2025 5,45 Euro/m² monatlich und erhöht sich ab dem 1. April 2026 auf 5,75 Euro/m² monatlich.

Diese Mietobergrenze gilt für alle Wohnungen in geförderten Projekten umfassender Modernisierung in den Förderprogrammen „Soziale Stadterneuerung“ und „Städte­baulicher Denkmalschutz“ ab Programmjahr 1995 sowie in den Förderprogrammen der „Baulichen Selbsthilfe“ ab Programmjahr 1996, bei denen die Einkommensvor­aussetzungen nach § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) erfüllt sind.

Kontakt für Rückfragen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: 

Telefon: 90173-3823 oder 90139-3000, intern 9173-3823

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130

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