Die LWU nehmen weiterhin ihre satzungsgemäße Verantwortung zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit einem ausreichenden Wohnungsangebot, darunter Haushalte mit geringen Einkommen zu tragbaren Belastungen bzw. sozialverträglichen Mieten, wahr. Die LWU stehen aber aufgrund zunehmend schwierigerer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und weiterhin hoher Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum – bei gleichzeitig stark gestiegenen und immer noch steigenden Bau-, Finanzierungs-, Energie-, Material- und Personalkosten – vor großen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen ist deshalb Voraussetzung für eine soziale und nachhaltige Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes, die Umsetzung der gesetzlichen Klimaschutzziele sowie die Weiterführung des dringend benötigten Wohnungsneubaus.
Mit der neuen Kooperationsvereinbarung ab dem 1. Januar 2024 verpflichten sich die LWU zu umfassenden wohnungspolitischen Zielstellungen, um Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung und Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, zur Verfügung zu stellen. Insbesondere mit dem von den LWU abgegebenen Leistbarkeitsversprechen wird sichergestellt, dass WBS-berechtigte Haushalte nicht mehr als 27 % ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden müssen.