Berlin: Aktualisierte Fördervorschriften für den Neubau von Wohnraum für soziale Träger

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat die Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger aktualisiert. Diese Verwaltungsvorschriften sind am 5. Juli 2024 durch Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft getreten. Sie treten am 30. Juni 2026 außer Kraft. Die Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger vom 22. Dezember 2022 (ABl. 2023 S. 4316) treten gleichzeitig außer Kraft.

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130

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Verwaltungsvorschrift Neubau soziale Träger 2024
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