BERICHT ZUR ZUKUNFTSFÄHIGKEIT DER INNOVATIONSPOLITIK IN BERLIN-BRANDENBURG VORGELEGT

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Der Senat von Berlin hat am 18. Januar 2005 auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, einen Bericht über die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg auf den Gebieten der Innovationspolitik und Innovationsförderung beschlossen. Die Vorlage wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zugeleitet. Wie der Senat in einer Presseinformation mitteilte, soll die Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin (TSB) zukünftig weitergehende Kooperationsmöglichkeiten mit der Brandenburger Technologiestiftung erschließen. Dabei sei eine vollständige Zusammenführung beider Stiftungen denkbar, wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eintrete, beispielsweise in Form des politischen Zusammenschluss der Länder Berlin und Brandenburg.Der Senat habe überprüft, ob die Richtlinien zur Innovationsförderung eine Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Berlin und Brandenburg behinderten und kam zu dem Ergebnis, dass die Berliner  Förderprogramme offen seien für Kooperationen zwischen Brandenburger und Berliner Firmen und Forschungseinrichtungen. Auch eine  gemeinsame Patentverwertungsagentur für Berliner und Brandenburger Hochschulen sei begrüßenswert. Nach Auslaufen der Bundesförderung nach 2006 werde man sich deshalb um deren Zusammenlegung bemühen.