BEKANNTMACHUNG ZUR VERHÜTUNG VON FROSTSCHÄDEN

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In der kalten Jahreszeit müssen Wasserrohrleitungen, Wasserzähleranlagen und Hausinstallationsanlagen vor Frost geschützt werden, da sonst Schäden eintreten und die Wasserversorgung unterbrochen werden kann. Die Berliner Wasserbetriebe geben zur Vermeidung von Frostschäden und zum Umgang mit solchen folgende Hinweise:1. Frostschutzmaßnahmen an Trinkwasseranschlüssen und KundenanlagenIm Winter nicht benötigte Leitungen, wie z. B. Gartenleitungen, sind abzusperren und vollständig zu entleeren (Luftzutritt). Das Entleerungsventil sollte ständig geöffnet bleiben. Bezüglich einer "befristeten Schließung", d. h. der zeitweiligen kostenpflichtigen Stilllegung des Anschlusses durch Ausbau des Wasserzählers, sind die Berliner Wasserbetriebe rechtzeitig zu benachrichtigen. Räume, in denen sich der Wasseranschluss und die Wasserzähleranlage befinden, in denen Verteilungsleitungen frei liegen oder an Außenwänden installiert sind, sind gegen Luftdurchzug zu sichern (Fenster geschlossen halten, Türen abdichten usw.).Besonders gefährdete Leitungsteile, z. B. unter Kellerfenstern, sind zusätzlich durch wärmedämmendes Material zu schützen. Dies gilt besonders für Wasserzähler und Armaturen. Die Dämmstoffe müssen trocken gehalten werden und im Bereich der Wasserzähleranlage leicht zu entfernen sein, damit der Zähler ggf. abgelesen oder gewechselt werden kann.Metallische Rohrleitungen können auch durch geeignete elektrische Heizbänder kleiner Leistung geschützt werden. Das Heizband muss im Bereich des Wasserzählers leicht zu entfernen sein, damit der Wasserzähler schnell zu wechseln ist.Wasserzählerschächte sind durch Einlegen von geeigneten Dämmstoffen (z. B. Hartschaum, Styropor) gegen Frosteinwirkung zu schützen. Damit der Wasserzähler leicht zugänglich bleibt, sollte der Dämmstoff auf einer Holzplatte mit Griff gelagert werden. Be- und Entlüftungen der Schächte sind zu verschließen, Schachtdeckel zu säubern und die Ränder einzufetten.2. Verhalten bei FrostschädenFrostschäden an der Anschlussleitung (Rohrleitung von der Straße bis zum Wasserzähler) und am Wasserzähler einschließlich der beiden Ventile davor und dahinter sind unverzüglich dem Entstörungsdienst der Berliner Wasserbetriebe zu melden. Sie werden von den Berliner Wasserbetrieben auf dem Grundstück zu Lasten des Grundstückseigentümers behoben, vor der Grundstücksgrenze zu Lasten der Berliner Wasserbetriebe.Frostschäden an der Kundenanlage (Hausinstallation hinter dem Ventil am Wasserzähler in Richtung Grundstück) sind durch ein in das Installationsverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen zu beheben. Die Berliner Wasserbetriebe brauchen nicht verständigt zu werden.Frostschäden können auch an erdverlegten Rohren der Kundenanlage (Hausinstallation) auftreten. Der Wasserzähler registriert das ausgetretene Wasser, es ist entsprechend der Anzeige zu bezahlen. Diese Wasserverluste können frühzeitig daran erkannt werden, dass das Zählwerk des Wasserzählers weiterzählt, obwohl alle Entnahmestellen auf dem Grundstück geschlossen sind.In diesem Fall ist zu empfehlen, die Berliner Wasserbetriebe (Kundenmanagement) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und die Reparaturrechnung des eingetragenen Installateurs beizufügen. Es wird dann geprüft, inwieweit das nicht in die Kanalisation geflossene Schadenswasser (Wasserverlust) bei der Abrechnung der Entwässerungsleistungen abgezogen werden kann.3. Wichtige RufnummernEntstörungsdienst und Service-Nummer der Berliner Wasserbetriebe: (0800) 292 7587Innung Sanitär, Heizung, Klempner, Klima Berlin: (030) 399269-0