BEKANNTMACHUNG DER NEUFASSUNG DES BAUGESETZBUCHES

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Auf Grund des Artikels 6 des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl.I S. 1359) wird der Wortlaut des Baugesetzbuches in der seit dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt, Teil I vom 1. Oktober 2004, Nr. 52, S. 2414 bis 2419. Die Bekanntmachung steht im Internetangebot des BBU, Rubrik Technik, als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie das Acrobat Plug-In. Neufassung Baugesetzbuch

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2924E_20-04-Neufassung-Baugesetzbuch
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