Mit dem Integrationspreis 2004 will die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz ein Unternehmen auszeichnen, das sich in besonderer Weise um die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen verdient gemacht hat.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz und das Integrationsamt Berlin werden auch im Jahr 2004 einen Berliner Arbeitgeber auszeichnen, der sich in vorbildlicher Weise um die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen verdient gemacht hat. Um die Auszeichnung können sich private und öffentliche Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Berlin bewerben. Unternehmen, die an dem Wettbewerb teilnehmen möchten, können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. Juli 2004 einen Fragebogen anfordern (Telefon 9012-7447, Fax 9012-3923, E-Mail helga.oertel@lageso.verwalt-berlin.de, Download unter www.lageso.berlin.de/pdf/integration.pdf ). Der ausgefüllte Antragsbogen kann dann bis zum 31. September an das Integrationsamt zurückgesendet werden.Der Preisträger wird von einer Jury ausgewählt, die aus Vertretern der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, des Integrationsamtes Berlin, der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit Berlin-Brandenburg, zweier Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie von vier Behindertenverbänden und dem Landesbeauftragten für Behinderte besteht.Am 3. Dezember 2004, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, wird die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Dr. Heidi Knake-Werner den Integrationspreis für vorbildliche Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Land Berlin vergeben. Der Preisträger hat das Recht, in seinen Geschäftsbeziehungen drei Jahre auf den errungenen Titel hinzuweisen.