Begrenzung Mietzuschuss des Wohnraumgesetzes Berlin - neue Sätze ab 1. April 2025

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat turnusmäßig die Sätze für den Mietzuschuss für den sozialen Wohnungsbau fortgeschrieben. Ab 1. April 2025 gelten die neuen Sätze gemäß § 2 Absatz 4 und 7 des Wohnraumgesetzes Berlin (WoG Bln). Diese wurden im Amtsblatt von Berlin am 27. Dezember 2024 veröffentlicht.

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 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130

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