BEG-Neubauförderung für Effizienzhaus 40 bereits am Tag des Neustarts wieder ausgeschöpft

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Am 20. April 2022 wurde die Förderung für energieeffiziente Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wiederaufgenommen. Der BBU hatte dazu am 11. April 2022 berichtet. In dieser ersten Stufe konnten Anträge für Neubauten der Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 gestellt werden. Doch das hierfür bereitgestellte Budget von einer Milliarde Euro war bereits im Laufe des ersten Tages ausgeschöpft – ein „Fiasko mit Ansage“ (GdW). Gefördert wird ab dem 21. April 2022 nur noch die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH). 

Die Wohnungswirtschaft braucht dringend Planungssicherheit und Verlässlichkeit

In einer Pressemitteilung findet Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sehr deutliche Worte: „Der erneute Förderstopp beim heute erst wieder angelaufenen EH40-Neubauprogramm ist ein zweites Fiasko mit Ansage. Es war vollkommen klar, dass die vorgesehene eine Milliarde Euro angesichts des riesigen Bedarfs niemals ausreichen würde. Jetzt ist die grundlegend notwendige Unterstützung für das klimaschonende, bezahlbare Bauen innerhalb von Stunden wieder zum Erliegen gekommen. Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind in dieser von Unsicherheit geprägten Zeit wichtiger denn je. Leider ist das Gegenteil der Fall. Ab dem 21. April 2022 gilt die EH-40-Anschlussförderung unter weiter verschärften Bedingungen, nur noch in Verbindung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG), bis Jahresende 2022. Wir bitten die Bundesregierung dringend, schnellstmöglich eine dauerhafte und verlässliche Förderung für klimaschonenden, bezahlbaren Wohnungsbau einzusetzen. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen für das Bauen und Wohnen hat das höchste Priorität. Denn die Baukosten steigen immer weiter in schwindelerregende Höhen, Material wird immer knapper und die Zinsen steigen an. Reglementierung im Finanzsektor wie der kürzlich eingesetzte Kapitalpuffer und weiter steigende Grundstückspreise tun ihr Übriges. Unter den aktuellen Bedingungen ist bezahlbares, klimaschonendes Bauen schlicht unmöglich. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen müssen bereits begonnene sowie geplante Neubauprojekte stoppen und auf Eis legen, weil sie finanziell nicht mehr machbar sind. Mit Blick auf die Neubau- und Klimaziele der Regierung ist es fünf nach Zwölf. Die Wohnungsunternehmen sind diejenigen, die klimaschonendes Wohnen zu bezahlbaren Mieten in die Realität umsetzen. Es darf jetzt keine Zeit mehr verstreichen, dass sie die dafür notwendige staatliche Unterstützung auch erhalten.“

Zu den Details der ab 21. April 2022 startenden Stufe 2 der Neubauförderung informiert die KfW:
Grundlage für die Förderung sind weiterhin die am 01. Februar 2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) vom 7. Dezember 2021, einschließlich der jeweils in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" enthaltenen Vorgaben mit den folgenden Abweichungen:

  • Art der Förderung: Die Förderung wird ausschließlich in den Kreditvarianten 261/263 angeboten. Die Beantragung eines Zuschusses ist weiterhin für Betroffene des Hochwassers 2021 möglich und entfällt im Übrigen für die Neubauförderung.
  • Gegenstand der Förderung: Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40, 40 Erneuerbare Energien (EE) und die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus sind nicht mehr beantragbar. Gefördert wird nur die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH).
  • Tilgungszuschüsse: Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH 12,5 %.
  • Einschränkung der Wärmeerzeugung bei Effizienzhäusern/Effizienzgebäuden: Seit dem 20. April 2022 werden im Rahmen von Neubauvorhaben nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.

Die ausführliche KfW-Information für Multiplikatoren mit allen Details zum Start der Stufe 2 der der angepassten BEG Neubauförderung ab dem 21. April 2022 steht im Downloadbereich (unten) zur Verfügung. Für die Nachweisführung zur Vergabe des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) bietet das Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) für Gebäude ab 6 Wohneinheiten eine geeignete Grundlage. Es ist als anerkanntes Bewertungssystem bereits registriert. Nähere Informationen erfahren Sie unter https://www.nawoh.de/

Aktuelle und kompakte Informationen in der BBU-Ergänzungsmatrix – Förderprogramme Energie und Klimaschutz
Über die wesentliche Förderlandschaft für energieeffiziente und klimafreundliche Neubau- und Sanierungsprojekte informiert der BBU in seiner „Ergänzungsmatrix – Förderprogramme Energie und Klimaschutz“. Die Matrix wird dort regelmäßig aktualisiert und steht allen BBU-Mitgliedsunternehmen zur Verfügung.

 

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 Julia Stoyan
Julia
Stoyan
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