Das brandenburgische Wirtschaftsministerium will die Gebühren für Schornsteinfeger erhöhen.
Das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg beabsichtigt, die Kehr-, Überprüfungs- und Gebührenordnung zu ändern und den Schornsteinfegern für das Jahr 2005 eine Gebührenerhöhung um zwei Prozent zu genehmigen.Der Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen hat sich in einer Stellungnahme an das Ministerium entschieden gegen eine Gebührenerhöhung ausgesprochen.Er hat dabei auch Bezug genommen auf ein Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der deutschen Immobilienwirtschaft, die sich auf Initiative des BBU anlässlich der Bundesratsberatung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur „Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen“ für eine umfassende Deregulierung und Entbürokratisierung und für die Abschaffung des Schornsteinfegermonopols ausgesprochen hat.Das Vorhaben des Landes Brandenburg, die Gebühren der Schornsteinfeger für das Jahr 2005 zu erhöhen, nachdem die letzte Erhöhung im Jahr 2003 erfolgt war, zeigt, dass das Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg bisher leider nicht erkennen lässt, Deregulierungsbemühungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens zu unterstützen.Aus dem Land Berlin ist dem BBU keine Planung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Erhöhung der Schornsteinfegergebühren im Jahr 2005 bekannt.