Der BBU bereitet derzeit eine Verbandskonferenz zu den aus der Agenda 2010 resultierenden, arbeitsrechtlichen Fragen vor.
Auf ihr werden die Inhalte aus dem „Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt“ vom 24. Dezember 2003, wie beispielsweise die Änderung des Kündigungsschutzgesetzes, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und die Änderung des Arbeitszeitgesetzes besprochen. Ebenso werden die Regelungen aus Harz IV zum Arbeitslosengeld II und die Änderungen zum Altersteilzeitgesetz Inhalt sein. Die Verbandskonferenz ist für den 09.03.2004 von 09:30 Uhr bis ca. 11:30 Uhr vorgesehen. Wir bitten die BBU-Mitgliedsunternehmen, sich diesen Termin bereits vorzumerken. Eine Einladung wird Mitte Februar erfolgen.