Der nach längeren Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und dem BBU zustande gekommene Vertrag über die Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen eröffnet den Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Aufwendungsdarlehen aus den Wohnungsbauprogrammen 1972 bis 1976 vorzeitig zum Barwert an das Land Berlin zurückzuzahlen.
Seit 2001 ermöglicht der Rückzahlungsvertrag BBU-Mitgliedsunternehmen, Aufwendungsdarlehen barwertig abzulösen, die in den Wohnungsbauprogrammen 1972 bis 1976 gewährt wurden. Im Gegenzug werden die von der Ablösung betroffenen Objekte von der Belegungsbindung freigestellt. Bis zum 31. Dezember 2003 werden die BBU-Mitgliedsunternehmen auf der Grundlage des Rückzahlungsvertrages rund 290 Mio. Euro Darlehensmittel vorzeitig an das Land Berlin zurückgeführt haben. Mit 130 Mio. Euro sind daran die Wohnungsgenossenschaften, und mit 160 Mio. Euro die Wohnungsgesellschaften beteiligt.