BAFA setzt Förderprogramme aus

BEG-Förderung (Wärmepumpenförderung) nicht betroffen
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Das BAFA hat folgende Förderprogramme derzeit ausgesetzt:

  1. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  2. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  3. Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  4. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  5. Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP)
  6. Förderprogramm Serielle Sanierung
  7. Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
  8. Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  9. Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die vollständige Meldung des BAFA finden Sie hier.

Ansprechpersonen

 Julia Stoyan
Julia
Stoyan
Referentin
Technik / Energie / Klima
T +49 (30) 89781 - 141