BEG-Förderung (Wärmepumpenförderung) nicht betroffen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.
Das BAFA hat folgende Förderprogramme derzeit ausgesetzt:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (AWP)
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die vollständige Meldung des BAFA finden Sie hier.