Aufruf zur Teilnahme am Tag der Städtebauförderung 2024

PDF

Die Bundesregierung ruft die Städte und Gemeinden dazu auf, sich am Tag der Städtebauförderung 2024 mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion zu beteiligen. Unter dem Motto „Wir im Quartier“ finden am 4. Mai 2024 in ganz Deutschland Veranstaltungen statt, die zeigen, welche Wirkung die Städtebauförderung vor Ort hat. Im vergangenen Jahr nutzten 523 Städte und Gemeinden mit 751 Veranstaltungen den bundesweiten Aktionstag. Die Anmeldung ist bis zum 19. April möglich.  

Der bundesweite Aktionstag ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Teilnehmen können alle Städte und Gemeinden in Deutschland, die aktuell Gebiete mit der Städtebauförderung entwickeln. 

Neben den am Programm beteiligten Kommunen sind auch Einrichtungen und Organisationen, Vereine, Fachverbände, Sanierungsträger, Kulturschaffende, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler eingeladen, sich mit eigenen Veranstaltungen und Aktionen am Tag der Städtebauförderung zu beteiligen. Sie können diesen Anlass nutzen, um ihre Erfolge zu feiern und nachhaltige Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume sowie sozialgerechte Quartiersentwicklung zu unterstützen.

Die Anmeldung zum Tag der Städtebauförderung 2024 ist auf der Webseite des Aktionstages (www.tag-der-staedtebaufoerderung.de) bis zum 19. April 2024 möglich. Hier können sich Kommunen registrieren, hier können sie Anregungen und Inspirationen für Veranstaltungsformate finden und alle wichtigen Informationen zu ihren eigenen Veranstaltungen und Programmpunkten eintragen. Die Beiträge zum Aktionstag sind grundsätzlich förderfähig.

Zur Städtebauförderung


Die Städtebauförderung ist als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen eines der wichtigsten und erfolgreichsten Instrumente der Stadtentwicklung. Die Wirkung der Städtebauförderung reicht dabei über rein städtebauliche Veränderungen hinaus. Sie umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.

  1. Mit dem Städtebauförderungsgesetz 1971 wurde der Grundstein für die Städtebauförderung in Deutschland gelegt.
  2. Zu je einem Drittel beteiligen sich Bund, Land und Kommune an der Städtebauförderung.
  3. Allein der Bund hat von 1971 – 2022 ca. 22,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Davon flossen rund 12,1 Milliarden Euro in die alten Länder und seit 1990 rund 10,3 Milliarden Euro in die neuen Länder.
  4. 790 Millionen Euro Bundesförderung sind erneut im Jahr 2024 vorgesehen.
  5. 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich 7 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen.
  6. Über 12.200 Gesamtmaßnahmen wurden bisher durch die Städtebauförderung gefördert.
  7. Rund 4.000 Kommunen erhielten oder erhalten Städtebauförderung.
  8. 47 % der Städtebauförderung fließen in ländliche und 53 % in städtische Räume.
  9. Die Städtebauförderung hat seit 2020 drei Programme: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel werden in allen Programmen gefördert und sind Voraussetzung für die Förderung.


Weitere Informationen:
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/
www.tag-der-staedtebaufoerderung.de
www.staedtebaufoerderung.info