Artenschutz: Berlin führt einheitlichen Standard gegen Vogelschlag ein

Neue Beurteilungshilfe erleichtert Planung und stärkt den Artenschutz
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Berlin hat eine einheitliche „Beurteilungshilfe zur Einschätzung des Kollisionsrisikos an Glasflächen“ veröffentlicht. Damit legt das Land erstmals einen fachlichen Standard zur Bewertung und Vermeidung von Vogelschlag an Gebäuden fest. Ziel ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinheitlichen und den Artenschutz verbindlich in Bauprozesse einzubinden.

Vogelschlag an Glasflächen zählt zu den häufigsten Todesursachen bei Stadtvögeln – in Berlin sind Schätzungen zufolge jährlich Millionen Tiere betroffen. Die neue Beurteilungshilfe konkretisiert die rechtlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und bietet Bau- und Planungsakteuren ein praxisnahes Instrument zur Risikobewertung und Vermeidung. Geeignete Maßnahmen sind etwa Vogelschutzmarkierungen oder strukturierte Glasoberflächen.

Einordnung / Relevanz für die Wohnungswirtschaft

Für Wohnungsunternehmen schafft der Standard Rechtssicherheit in Planungs- und Genehmigungsverfahren und erleichtert die Anwendung artenschutzrechtlicher Vorgaben. Vogelfreundliche Lösungen lassen sich damit frühzeitig in Neubau- und Sanierungsprojekte integrieren und fördern nachhaltiges, umweltgerechtes Bauen.


Quelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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 Jan Robert Kowalewski
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Kowalewski
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