Antragstellung für „Heizkostenhilfe Berlin“ seit 28. Juni wieder möglich

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Ab dem 28. Juni 2023, 12 Uhr, ist es wieder möglich, Anträge für die „Heizkostenhilfe Berlin“ zu stellen. Eine Antragspause war notwendig geworden, um das Bundesprogramm für nicht leitungsgebundene Energieträger mit dem Berliner Landesprogramm zusammenzuführen. Das Programm wird fortan unter dem Namen „Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ zusammengefasst. Anträge stellen können wie bisher Eigentümer:innen von Gebäuden, die mit z.B. Heizöl, Holzpellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen. Mieter*innen selbst können keinen Antrag stellen.

Bei vermieteten Immobilien sind erhaltene Hilfen entsprechend über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter:innen weiterzugeben. 

Auf Rechnungen für 2022 werden weiterhin 80% des jeweils gezahlten Rechnungsbetrags als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Die „Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ beträgt maximal 2.000 Euro je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Bei mehreren Wohn- und Gewerbeeinheiten innerhalb eines Antrags erhöht sich die Bagatellgrenze auf höchstens 1.000 Euro je Antrag.
Die Antragstellung wurde bis zum 20. Oktober 2023 verlängert und ist ausschließlich digital über die Webseite der Investitionsbank Berlin möglich. Alle bisher gestellten Anträge wurden automatisch angepasst, die Antragstellenden müssen nicht aktiv werden.
Website: www.ibb.de/heizkostenhilfe

Ansprechpersonen

 Mario Hilgenfeld
Mario
Hilgenfeld
Bereichsleiter
Wohnungswirtschaft / -politik
T +49 (30) 89781 - 130