ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ IN ERSTER LESUNG IM BUNDESTAG

PDF
Das Antidiskriminierungsgesetz ist im Bundestag erstmals behandelt und in die zuständigen Ausschüsse verwiesen worden. Der von der Regierungskoalition beschlossene Gesetzentwurf zum Antidiskriminierungsgesetz wurde als Bundestags-Drucksache 15/4538 vom 16. Dezember 2004 nunmehr in erster Lesung am 21. Januar 2005 im Deutschen Bundestag behandelt. Er wurde von den Fraktionen des Deutschen Bundestages intensiv und kontrovers diskutiert und danach in die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages verwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Daneben sind der Rechtsausschuss, der Innenausschuss sowie u.a. der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen damit befasst. Durch den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. wird für die Beratung in den Ausschüssen eine Stellungnahme erarbeitet.Über den Fortgang des Verfahrens wird informiert.Der Gesetzentwurf liegt im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Gesetzentwurf

Downloads

10272_02-05%20antidiskr
PDF
162