Das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz, wonach die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente nach Altersteilzeit oder Arbeitslosengeldbezug angehoben wird, tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft.
Der BBU hatte auf seiner Verbandskonferenz zur „Agenda 2010“ bereits über das Gesetzgebungsverfahren zum Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) informiert. Das Gesetzgebungsverfahren ist nunmehr abgeschlossen, sodass das Gesetz zum 1.1.2006 in Kraft treten kann. Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz wird die bisher geltende Altersgrenze von 60 Jahren für einen vorzeitigen Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (§ 237 Abs. 3 Satz 3 Zweiter Fall SGB VI) stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Erstmals betroffen sind Versicherte, die im Januar 1946 geboren sind. Diese haben erst mit 60 Jahren und einem Monat einen Anspruch auf geminderte Altersrente. Die volle Anhebung des Renteneintrittsalters greift erstmals für im Dezember 1948 Geborene. § 237 Abs. 5 SGB VI enthält einen Vertrauenstatbestand für die Fälle, in denen die Altersgrenze nicht angehoben wird. Danach wird die Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme nicht für diejenigen Versicherten angehoben,die am 1. Januar 2004 arbeitslos waren,deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 1. Januar 2004 erfolgt ist, nach dem 31. Dezember 2003 beendet worden ist,deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 beendet worden ist und die am 1. Januar 2004 beschäftigungslos im Sinne des § 118 Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches waren,die vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit im Sinne von §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oderdie Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaues bezogen haben. Der BBU bittet um Kenntnisnahme.Der Gesetzestext liegt im Internet über .pdf-Format vor. Hierzu wird das Acrobat Plug-In benötigt. Gesetzestext aus Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 36, S. 1791 ff. (1,6 MB)
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