Nach übereinstimmenden Berichten der Potsdamer Neuesten Nachrichten und der Märkischen Allgemeinen Zeitung hat der Kreistag Potsdam-Mittelmark die Wohnraumbemessungsgrenzen reduziert, die ab 2005 für die Berechung des einem ALG II-Empfängers zustehenden Wohnraums gelten sollen.
Dabei seien die ursprünglich vorgeschlagenen 50 Quadratmetern für Alleinstehende auf 45 Quadratmetern reduziert worden, zwei Personen stünden lediglich 59 Quadratmetern und drei Personen 70 Quadratmetern als Berechnungsgrundlage zu. Einer vierköpfige Familie sollen statt 90 nur 80 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Für die Warmmiete wird ein monatlicher Betrag von 5,51 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für den gesamten Landkreis als angemessen angesehen.Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gehört zu den Landkreisen, die das Angebot des BBU und seiner Mitgliedsunternehmen bisher nicht genutzt haben, analytische Daten zur konkreten Wohnungsmarktsituation in die Auswertungstätigkeit einzubeziehen.Nach dem Zeitungsartikel wolle man abwarten, bis gesicherte Angaben dazu vorlägen, wie die aktuelle Wohnraumsituation der Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Landkreis sei. Diese Daten würden erst im Februar/März des nächsten Jahres vorliegen. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark seien mindestens 6.500 Einzelpersonen, Familien und Lebensgemeinschaften von diesen Regelungen betroffen.