AKTUELLE HINWEISE ZUR BETONINSTANDSETZUNG MIT GÜTESCHUTZ

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Die Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung stellt aktualisierte Informationen vor. Der Betoninstandsetzung ist für die nachhaltige Nutzung von Betonbauwerken und Betonbauteilen unabdingbar. Bereits im Jahr 1985 gründete sich die Güteschutzgemeinschaft Betoninstandset-zung. Sie ist eine Gütegemeinschaft im Sinne der RAL-Grundsätze für Gütezeichen. Zur Sicherung der Qualität wurden Regelwerke für die Betoninstandsetzung und die Kontrolle der Ausführung durch Eigen- und Fremdüberwachung erarbeitet. Zu diesen Regelwerke zählen die Satzung, die Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Beton-bauteilen“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, die Güte- und Prüfbestimmungen für die Instandsetzung von Betonbauwerken und die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung des Gütezeichens.Als bauvertragliche Regelwerke zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gelten aus dem Teil C der VOB dieDIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeglicher Art,  DIN 18314 – Spritzbetonarbeiten, DIN 18331 – Beton- und Stahlbetonarbeiten, DIN 18349 – Erhaltungsarbeiten und DIN 18363 – Maler- und Lackiererarbeiten. Weitere Informationen können unter folgender Adresse abgerufen werden:Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung Berlin und Brandenburg e.V. Naussauische Straße 1510717 Berlin Telefon: (030) 86 00 04 895 E-Mail: info@betonerhaltung.com Internet: www.betonerhaltung.com Nähere Informationen erteilt auch der BBU, Bereich Technik, Fax-Nr. (030) 897 81 4 151