Änderung von Einkommensgrenzen im Sozialen Wohnungsbau beschlossen

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Der Senat hat am 7. Januar 2025 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler, die Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen im Sozialen Wohnungsbau nach § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) aktualisiert. Ziel der Änderung ist die Erhöhung der Zahl von Haushalten, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen dürfen. Die aktualisierte Verordnung berücksichtigt die in 2023 überarbeiteten Wohnungsbauförderungsbestimmungen für den Neubau (WFB 2023) und die aktualisierte Genossenschaftsförderung. Mit den WFB 2023 wird bei den mit öffentlichen Baudarlehen für Neubauten und bei Nutzungsänderung erstmals gefördertem Wohnraum eine Überschreitung der Einkommensgrenzen gemäß § 9 Absatz 2 WoFG um 120 Prozent („WBS 220“) zugelassen.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Unser Ziel ist es, eine gute soziale Mischung für alle in den Quartieren zu erhalten und weiter zu verbessern. Durch die gestiegenen Einkommen der Berlinerinnen und Berliner in den letzten sechs Jahren sank die Zahl der WBS-Berechtigten. Mit der Änderung im Wohnbauförderungsgesetz sind nunmehr wieder rund 60 Prozent der Berliner Haushalte berechtigt, einen WBS zu beantragen. Das entspricht der Quote wie 2018.“

Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

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