Hierzu sagte BBU-Vorständin Maren Kern: „Der BBU hatte ebenso wie der GdW das Gesetzgebungsverfahren mehrfach ausdrücklich massiv kritisiert. Anhörungen in den Fachausschüssen fanden teils nur auf Basis von Eckpunktebeschlüssen der Bundesregierung, aber ohne konkreten Gesetzentwurf statt. Das ist bei einem Vorhaben dieser Komplexität und mit so weitreichenden Folgen keinesfalls der angemessene Weg.“ Dem GEG-Entwurf fehle unter anderem nach wie vor ein klares, belastbares und mit EU-Beihilferecht abgestimmtes Förderkonzept. Dennoch sollte der Entwurf Ende dieser Woche verabschiedet werden.
Maren Kern fuhr fort: „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich, da das bisherige Gesetzgebungsverfahren einer vernünftigen und gewissenhaften Auseinandersetzung mit den geplanten, umfassenden Regelungen absolut nicht gerecht wurde.“
Vorbehaltlich einer Verabschiedung des Gesetzes vor der parlamentarischen Sommerpause hatte der BBU für den 11. Juli 2023 seine Mitgliedsunternehmen zu einer digitalen Verbandskonferenz eingeladen, in der über die GEG-Novelle informiert werden sollte. Durch den vorläufigen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens wird diese Verbandskonferenz auf einen Zeitpunkt nach Verabschiedung der Novelle verschoben.
Nach derzeitigen Informationen plant die Ampel, das Gesetz in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause zu beraten – das wäre die erste Septemberwoche. Der BBU wird seine Mitgliedsunternehmen rechtzeitig vorher informieren, wann vor diesem Hintergrund die nachgeholte Verbandskonferenz stattfinden wird.
GdW: Die Zeit jetzt gut nutzen!
Die nun verbleibende Zeit bis zur zweiten und dritten Lesung des GEG müsse genutzt werden, um dringend notwendige Anpassungen vorzunehmen und das Gesetz sowohl wirtschaftlich als auch sozial gerecht zu gestalten, so der GdW in einer Stellungnahme. An erster Stelle müsse ein funktionierendes Förderkonzept stehen, um die Wärmewende nicht nur für selbstnutzende Eigentümer*innen, sondern auch für Mieter*innen bezahlbar zu machen. Vermieter*innen und Mieter*innen dürften hier nicht benachteiligt werden, was nach den aktuellen Vorhaben allerdings eindeutig der Fall wäre.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW: „Es ist ein Skandal, dass die Förderung ausgerechnet bei größeren Mehrfamilienhäusern stark eingeschränkt werden soll. Dadurch fehlt den sozial orientierten Wohnungsunternehmen schlicht Eigenkapital, so dass Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäude erschwert werden und für den notwendigen Wohnungsneubau kein Geld mehr übrigbleibt. Wenn die Ampel-Koalition es mit der Energiewende ernst meint und gleichzeitig soziale Spaltung verhindern will, muss sie die entsprechenden Stellschrauben dringend anpassen.“
Hier finden Sie die Stellungnahme der BID zur GEG-Anhörung am 3. Juli 2023 im Deutschen Bundestag: https://www.gdw.de/downloads/stellungnahmen/bid-stellungnahme-zur-anhoerung-im-bundestagsausschuss-fuer-klimaschutz-und-energie-am-3-juli-2023-zum-entwurf-des-gebaeudeenergiegesetzes/
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