Mit dem dringend notwendigen Abbau von Normen und Standards im Land Brandenburg befasste sich kürzlich eine kleine Anfrage des Abgeordneten Rainer Neumann von der CDU-Fraktion an das Landesparlament.
In seiner Antwort machte der Minister des Innern bezeichnenderweise zunächst deutlich, dass es wegen der Vielzahl der Rechtsvorschriften unmöglich sei, diese mit vertretbarem Arbeits- und Verwaltungsaufwand vollständig aufzulisten. Deshalb könnten detaillierte Daten nicht mitgeteilt werden.Der Minister musste konstatieren, dass in den meisten Ministerien der Landesregierung bisher keine digitalen oder analogen Datenbanken vorhanden seien, die Daten zu sämtlichen erlassenen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthielten mit Blick auf deren bisherige vollständige oder teilweise Aufhebung, Novellierung, Anpassung bzw. Änderung, Zusammenführung, Befristung oder Überführung in niederrangiges Recht. Der BBU unterstützt nachdrücklich die Notwendigkeit, den Regelungsdschungel in Brandenburg zu lichten. Dieser Bedarf beschränkt sich nicht auf vorhandene Regelungen (z.B. die Verordnung über Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf oder das brandenburgische Belegungsbindungsgesetz), sondern umfasst auch neu zu erlassene Rechtsvorschriften. So braucht Brandenburg weder ein Vergabegesetz, noch Regelungen in einem neuen Denkmalschutzgesetz, die sich nicht an der wirtschaftlichen Realität dieses Landes orientieren.