BBU-Verbandstag 2024: Stimmkarte
zur Delegiertenversammlung am 14. November 2024
Die Stimmkarte gilt als Vollmacht im Sinne des § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung und muss bei der Registrierung zur Delegiertenversammlung vorgelegt werden. Der / die Delegierte Ihres Unternehmens bringt diese bitte deshalb ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt zur Delegiertenversammlung mit.
Downloads
VT2024_Stimmkarte_BBU_DIN A4_v01
PDF
541.54 KB