BBU-Verbandstag 2024: Geschäftsordnung
zur Delegiertenversammlung am 14. November 2024
Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung des Verbandstages am 14. November 2024
- Die stimmberechtigten Vertreter/innen der Verbandsmitglieder (Delegierte) weisen sich durch eine auf ihren Namen lautende Stimmkarte aus, die rechtsgültig von der oder den vertretungsberechtigten Person/en des entsendenden Wohnungsunternehmens unterschrieben sein muss.
Wortmeldungen können erst erfolgen, wenn die einzelnen Punkte der Tagesordnung zur Beratung aufgerufen werden. Außer den Delegierten können die Mitglieder von Geschäftsführungen und Vorständen der Mitgliedsunternehmen das Wort ergreifen.
Die Redner/innen erhalten nach der Reihenfolge ihrer Meldungen das Wort. - Der Leiter des Verbandstages kann Mitgliedern des Verbandsvorstandes und des Verbandsausschusses außerhalb der Reihenfolge das Wort erteilen.
- Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Rednerliste erteilt. Bei Geschäftsordnungsanträgen darf nur ein/e Redner/in für und eine/r gegen den Antrag sprechen.
- Anträge auf Schluss der Aussprache dürfen nur von den Delegierten gestellt werden, die an der Aussprache nicht teilgenommen haben. Diese Anträge werden wie Geschäftsordnungsanträge behandelt. Vor der Entscheidung sind die in der Rednerliste zur Sache vorgemerkten Wortmeldungen bekannt zu geben.
- Abstimmungen erfolgen durch Hochheben der Stimmkarte, soweit nicht Abstimmungen durch Stimmzettel beschlossen werden. Abstimmungen müssen mittels Stimmzettel erfolgen, wenn dies mindestens zehn Prozent der anwesenden Delegierten verlangen.
- Das Ergebnis der Beschlussfassung wird gemäß § 7 Abs. 7 der Verbandssatzung ermittelt und vom Leiter des Verbandstages unverzüglich der Versammlung bekannt gegeben.
- Der Leiter des Verbandstages ist berechtigt, den Verbandstag zu unterbrechen und ihn zur Fortsetzung der Tagesordnung zu einem späteren Zeitpunkt einzuberufen.
Berlin, 14. November 2024
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