Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bleibt anders als ursprünglich geplant bestehen

Für Immobilienmakler hingegen entfällt die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung
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Fachinformation
23.07.2026
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Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bleibt anders als ursprünglich geplant bestehen

Die Regionalverbände und der GdW hatten explizit die Streichung auch für die Immobilienverwalter im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gewerbeordnung gefordert. Dem ist der Bundesrat jedoch nicht nachgekommen.

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