Teil-Lösung für KfW Gebäudeförderung steht / Wohnungswirtschaft begrüßt Weiterbearbeitung

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Die Bundesregierung hat sich am 1. Februar 2022 auf ein Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24. Januar 2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Axel Gedaschko sagte: Die heutige Entscheidung der Bundesregierung, bereits gestellte Anträge bis zum Förderstopp von vergangener Woche weiterzubearbeiten, ist eine gute Botschaft. Für die betroffenen Wohnungsunternehmen wird damit eine Selbstverständlichkeit wiederhergestellt: Die Rechtssicherheit für fristgerecht eingereichte Anträge."

Der BBU hatte bzgl. des Förderstopps am 24. Januar 2022 auch die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg angeschrieben, die Kritik am Stopp und dessen Folgewirkungen geäußert sowie um Unterstützung der Länder auf Bundesebene gebeten.

Zum Thema "Förderprogramme Energie und Klimaschutz" stellt der BBU eine aktuelle Übersichts-Matrix bereit.

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Axel Gedaschko sagte weiter: "Viele weitere Fragen und notwendige Schritte sind für die Zeit nach vorne aber noch offen. Insbesondere für den sozialen Wohnungsbau muss eine kurzfristige Lösung gefunden werden. Hier ist ein Förderungsausgleich mindestens auf dem Niveau des EH55-Programms zwingend notwendig. Zudem dürfen die Konditionen für das EH40-Programm und die Sanierungsförderung keinesfalls verschlechtert werden, wenn sie die gewollte Wirkung für einen klimaschonenden Neubau und Bestand erzielen sollen.“