Versprochen: Wohnen ist sicher

Versprochen: Bei uns wohnen Sie sicher / Das Mietendeckel-Wohnversprechen der sozialen Wohnungswirtschaft im BBU

Das oberste deutsche Gericht hat entschieden: Der „Berliner Mietendeckel“ ist verfassungswidrig und damit ungültig. Das heißt für viele Mieterinnen und Mieter, dass während des Mietendeckels zu wenig gezahlte bzw. abgesenkte Mieten von den Vermietern jetzt in der Regel als Mietschulden grundsätzlich nachgefordert werden müssten. Bei den Unternehmen der sozialen Wohnungswirtschaft im BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen können Sie sich aber darauf verlassen: Sie gehen dabei mit größtem sozialem Verantwortungsbewusstsein vor.

Nachforderungen sind leider grundsätzlich notwendig...

Nach GmbH-, Aktien- und Genossenschaftsgesetz sind Geschäftsführungen und Vorstände dazu verpflichtet, die Geschäfte ihrer jeweiligen Unternehmen mit der Sorgfalt eines „ordentlichen Kaufmanns“ bzw. der „ordentlichen Kauffrau“ wahrzunehmen. Diesen Rechtsgrundsatz könnten sie verletzten, wenn sie pauschal auf Nachforderungen von abgesenkten Mietzahlungen verzichten. Deshalb haben sie bei Absenkungen durch den Mietendeckel vielfach auch die nach dem Bundesrecht zulässige Miete über Mietsicherungsklauseln vereinbart („Transparenzmiete“) und müssen diese Mietschulden grundsätzlich nachfordern. Darum hat beispielsweise auch Berlins Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, mehrfach darauf hingewiesen: Das Geld, das Mieter*innen infolge des Mietendeckels vorübergehend weniger für ihre Miete ausgeben, sollten sie sicherheitshalber zur Seite legen.

...aber mit sozialem Verantwortungsbewusstsein.

Nachforderungen von Mietschulden aus wegen des Mietendeckels zu wenig gezahlten Mieten sind also grundsätzlich geboten. Natürlich wissen die Unternehmen der sozialen Wohnungswirtschaft aber, dass das für betroffenen Mieterinnen und Mieter belastend sein kann – und mit welchen Sorgen solche Nachforderungen verbunden sein können. Aber Sie können sich sicher sein: Die Wohnungsunternehmen gehen dabei mit größtem sozialem Verantwortungsbewusstsein vor. Diesbezügliche Maßnahmen könnten sein:

• Ratenzahlungen
Die Unternehmen der sozialen Wohnungswirtschaft stehen ihren Mieterinnen und Mietern bei Schwierigkeiten mit Nachzahlungen zur Seite – mit Beratung und Ratenzahlungsvereinba-rungen. Bei Vorliegen von besonderen Härtefällen werden individuelle Lösungen gefunden.

• Stundungen
Bei Zahlungsschwierigkeiten können auch Stundungen vereinbart werden. Das ist z. B. für Haushalte wichtig, die Transfereinkommen beziehen – weil sie die Übernahme der Mietende-ckel-Mietschulden erst bei den zuständigen Ämtern beantragen müssen und die Bearbeitung Zeit brauchen kann.

• Verzicht auf Räumungen
Bei Vorliegen sozialer Härten bzw. nachweislichen Zahlungsschwierigkeiten wird wegen Mietschulden im Zusammenhang mit dem Mietendeckel keine Wohnung geräumt.

Sprechen Sie mit uns. Die soziale Wohnungswirtschaft – mit Sicherheit Ihr Zuhause.

 

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