Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes und der Mietspiegelverordnung am 1. Juli 2022

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Das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz) und die Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung), die Ende 2021 verabschiedet worden sind, werden am 1. Juli 2022 in Kraft treten. Der BBU hatte hierzu eingehend berichtet.

Wesentliche Inhalte sind insbesondere:

  • Vorgaben für die Erstellung und den Inhalt qualifizierter Mietspiegel
  • Die Konkretisierung der anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze im Sinne des § 558d Abs. 1 BGB
  • Die Verpflichtung für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern künftig Mietspiegel zu erstellen. Die Gemeinden können dabei entscheiden, ob sie einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel erstellen wollen.
  • Unverändert sind die verschiedenen Methoden zur Erstellung von Mietspiegeln, wie Tabellen- oder Regressionsanalyse, möglich.
  • Darüber hinaus enthält die Mietspiegelverordnung Vorgaben zur Erstellung von Dokumentationen, für die Datenauswertung sowohl für Tabellen- als auch Regressionsanalysen.

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