Wie die Senatsverwaltung für für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mitteilte, gelten ab 1. April 2023 neue Sätze für die Fortschreibung zur Begrenzung Mietzuschuss gemäß § 2 Absatz 7 des Wohnraumgesetzes Berlin (WoG Bln). Diese wurden im Amtsblatt von Berlin am 30. Dezember 2022 veröffentlicht.
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