Expertenkommission veröffentlicht Zwischenbericht zur Vergesellschaftung

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Expertenkommission veröffentlicht Zwischenbericht zur Vergesellschaftung

Die Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ hat am 15. Dezember 2022 ihren Zwischenbericht veröffentlicht. Der Zwischenbericht informiert die Öffentlichkeit und den Senat von Berlin über die bisherige Arbeit der Kommission. Neben einer kurzen Beschreibung der Arbeitsweise fasst der Bericht die inhaltlichen Beratungen zusammen. Einen der Schwerpunkte bildet Artikel 15 Grundgesetz als zentrale Norm für eine Vergesellschaftung. Daneben werden auch andere verfassungsrechtliche Aspekte sowie das Unionsrecht und internationale Abkommen behandelt.

Die Vorsitzende der Kommission Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin: „Mit dem Zwischenbericht legt die Kommission eine einstimmig verabschiedete Übersicht über ihre bisherige Tätigkeit vor. Klar ist: Ein Zwischenbericht kann tatsächlich nur einen Zwischenstand wiedergeben. Rückschlüsse auf das endgültige Ergebnis der Beratungen der Kommission sind zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da noch komplizierte rechtliche Fragestellungen zu erörtern sind. Die Kommission ist für die Fortsetzung der spannenden Diskussionen gut gerüstet.“

Prof. Dr. Florian Rödl, Entwurfsverfasser des Zwischenberichts: „Zur Halbzeit der Beratungen dient der Zwischenbericht einerseits zur Information der Öffentlichkeit. Andererseits ist der Bericht auch eine gute Gelegenheit zur Standortbestimmung für die Kommission selbst. Mit der Frage, ob und wie eine Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen möglich ist, wird in Berlin rechtliches Neuland betreten. Darüber berät die Kommission mit viel Engagement und eindrucksvoll hohem Wissen. In den kommenden Sitzungen wird die Kommission ihre Beratungen weiterführen und dann fristgemäß Empfehlungen in einem Endbericht vorlegen.“

BBU-Vorständin Maren Kern kommentierte: „Wie die Expertenkommission selbst feststellt, handelt es sich bei dem vorgelegten Papier nur um einen Zwischenbericht, nicht um ein rechtswissenschaftliches Gutachten. Zentrale Fragen bleiben deshalb notwendigerweise weiterhin völlig offen – allen voran die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, die Finanzierbarkeit und die Rechtssicherheit. Darüber hinaus bleibt eine ganz zentrale Schwachstelle der Enteignungs-Überlegungen: dass durch sie nicht eine einzige zusätzliche Wohnung in Berlin entstünde. Dabei hat die gestern vom Senat vorgestellte Prognose zu den Fertigstellungszahlen für dieses Jahr einmal mehr deutlich gemacht, dass es bei der Verbesserung der Neubaubedingungen in Berlin fünf vor zwölf ist.“

Nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vom September 2021 hat der Berliner Senat mit Beschluss vom 29. März 2022 die Expertenkommission zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin a.D. Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin eingesetzt. Seither hat die Kommission in der konstituierenden Sitzung und sechs folgenden Arbeitssitzungen über Möglichkeiten einer verfassungskonformen Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen in Berlin beraten. Der nun vorgelegte Zwischenbericht fasst den Diskussionsstand der Kommission zusammen und ist auf deren Webseite abrufbar. Der Schlussbericht soll bis zum Frühjahr nächsten Jahres fertiggestellt sein.

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