Am 4. November 2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium informiert, dass zum 1. Februar 2022 die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt wird. Die Bundesregierung hatte am 22. September beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. Gleichzeitig aber auch, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Dem ist nun die Förderung nach EH-55 für den Neubau zum Opfer gefallen. Anträge können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden, das Datum der Antragstellung ist maßgeblich. Der GdW kritisierte die Einstellung scharf: "So wird klimaschonendes und soziales Bauen ausgebremst."
Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt. Der GdW hofft, dass diese Entscheidung der alten Bundesregierung im Rahmen der Ampel-Verhandlungen entschärft werden könnte.
GdW-Präsident Axel Gedaschko reagierte mit Kritik: „Dieser Schritt ist komplett unverständlich und unsozial. Denn ohne diese Förderung wird das Wohnen mit erhöhtem Klimastandard für viele Menschen in Deutschland unbezahlbar“.
„Für die ambitionierten und politisch sowie gesellschaftlich gewollten Klimaziele steht eines fest: Klimaschutz und soziale Ziele müssen zusammen gedacht werden. Deshalb gilt für das Wohnen: Es muss gefördert werden, was gefordert wird. Die Politik muss die erhöhten Klimaziele durch ausreichende Förderung begleiten, um den sozialen Frieden zu sichern“, sagt Gedaschko weiter.
Dass die Förderung des Standards KFW-55 vollständig eingestellt wird, sei aber nicht nachvollziehbar, ggf. hätte man die Förderhöhe reduzieren können. Die komplette Einstellung der Förderung bedeute faktisch einen Neubaustopp im Mietwohnungsbau, denn der höhere Effizienzstandard kann nur über höhere Mieten realisiert werden und diese sind im bezahlbaren Segment nicht erzielbar. „Wenn die Ziele des Sondierungspapieres mit 400.000 Neubauwohnungen jährlich, davon 100.000 Sozialwohnungen, erreicht werden sollen, wird das maßgeblich in der Effizienzklasse KfW-55 erfolgen müssen. Die Einstellung der Förderung zum 1. Februar 2022 wird hier als Baubremse wirken“, fuhr Gedaschko fort.