Die KfW hat ein weiteres Update in Sachen BEG-Förderung zum Start am 1. Juli 2021 zur Verfügung gestellt.
Es sind folgende Punkte zusammenfassend in den Rundschreiben dargestellt:
Start der BEG-Förderung bei der KfW zum 1. Juli 2021
2.1. BEG-Richtlinienanpassungen
2.2. Antragstellung
2.3. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
2.4. Mehrjahresvorhaben
2.5. Beantragung von Nachhaltigkeitsklassen und innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
2.6. Kumulierungsverbote mit der BEG-Förderung
2.7. Prüfung der maximalen Förderquote von 60 %
2.8. Onlinerechner zur Berechnung von Misch-Tilgungszuschüssen und Misch-Zuschüssen
2.9. FAQ zur BEG
Der BBU weist seine Mitgliedsunternehmen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, bei allen Bau-Maßnahmen zu prüfen, ob diese auch in den neuen Parametern und Beachtung der Regeln für den „Maßnahmebeginn“ unter den neuen Regeln gestellt werden können, bzw. noch unter den bisherigen Regeln beantragt werden müssen.
Die bisherigen Programme enden am 30. Juni 2021. In diesem Zusammenhang der zusätzliche Hinweis, dass die Förderung für den Effizienzstandard 115 in der Sanierung ab dem 1. Juli 2021 entfällt.
Das KfW-Rundschreiben inklusive Anlagen finden Sie im Downloadbereich.
In der BBU-„Ergänzungsmatrix Förderprogramme Energie und Klimaschutz“ finden Sie darüber hinaus eine Übersicht über das BEG sowie weitere wesentliche Förderprogramme, die zur Unterstützung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten im Kontext von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.