Ende 2020 hat die Staatskanzlei des Landes Brandenburg die Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier Land Brandenburg in Kraft gesetzt. Diese bildet die Grundlage für Investive Maßnahmen im Rahmen der Strukturentwicklung Lausitz. Gefördert werden Investitionen zur Gestaltung des Strukturwandels, u.a. Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Laut bestehender Richtlinie können Projekte bis zum 30. Juni 2024 bewilligt werden.
Die Förderungen und die Verfahren sind wie folgt strukturiert:
1. Zentraler Ansprechpartner, für alle Kommunen und Initiativen ist die Wirtschaftsregion Lausitz (WRL)
2. Antragsteller können Gemeinden oder einzelne Initiatoren sein
3. Es ist ein Projekt-Steckbrief zu entwickeln
4. Innerhalb eines Werkstattprozesses geben Experten ein Fachvotum
5. Es entscheidet ein Gremium über das Projekt u.a. Förderfachleute aus dem MIL, ILB, Landesvertreter, Mitglieder aus der Lausitzrunde
6. Das Vorhaben muss durch das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt werden
7. Die ILB reicht den Förderbescheid für das Projekt aus.
Im Downloadbereich (unten): Förderrichtline im Wortlaut