Wer in ein energiesparendes Gebäude investieren möchte, kann Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen. Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 1. Juli 2021. Details und Förderbestimmungen werden im April 2021 veröffentlicht.
Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 1. Juli 2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 1. Januar 2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.
Details und Förderbestimmungen werden im April 2021 veröffentlicht.
Mehr Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiz...