Aktuelles Altanschließer-Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt

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Aktuelles Altanschließer-Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 7. Juni 2018 geurteilt, dass Bescheide für alte Kanalanschlüsse auch gültig bleiben, wenn sie rechtswidrig erhoben wurden. Altanschließer, die  keinen Widerspruch eingelegt haben, haben demzufolge trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes keinen rechtlichen Anspruch auf Aufhebung ihres Bescheids. Weder die Verwaltung noch der Gesetzgeber seien verpflichtet, Verwaltungsakte rückwirkend aufzuheben, erklärte das Gericht im veröffentlichten Urteil. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, denn wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Klage ließen die Richter die Revision zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Die brandenburgische CDU-Fraktion erneuerte als Reaktion auf das Urteil ihre Forderung an die Landesregierung, auf politischem Wege für Gerechtigkeit zu sorgen. „Die Landesregierung ist gefordert, endlich Rechtsfrieden für die Altanschließer herzustellen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Vertrauen in die Verbände, die Kommunen, die Verwaltung, die Landesregierung, den Landtag und die Justiz in Brandenburg hatten, jetzt die Dummen sind.“ Es gehe in dieser Angelegenheit um das Vertrauen der Bürger in den Staat. „Wer vertraut hat Pech: Das darf nicht die Politik der Landesregierung in Brandenburg sein", so die CDU-Fraktion weiter. 

 

Silke Schendel

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