Geflüchtete mit Bleibeperspektive in Berlin haben zukünftig Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein

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Geflüchtete mit Bleibeperspektive in Berlin haben zukünftig Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein

Geflüchtete mit Bleibeperspektive haben künftig Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS).  Dies hat der Berliner Senat am 13. Juni 2017 bekanntgegeben.  Dadurch können diese Geflüchteten in allen Berliner Bezirken einen WBS beantragen und haben damit die Möglichkeit, eine Sozialwohnung zu suchen und zu beziehen. 

Der Senat hat am 13. Juni 2017 – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – die Ausführungsvorschriften zur Antragsberechtigung für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) von Geflüchteten mit Bleibeperspektive beschlossen. Diese betreffen verschiedene Gruppen von Geflüchteten, dies sind: 

  • Geflüchtete mit subsidiärem Schutz (d.h. Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, z.B. wegen der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher Behandlung oder wegen einer ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson aufgrund eines bewaffneten Konflikts in ihrem Herkunftsland),
  • mit Flüchtlingseigenschaft (d.h. Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe geflohen sind) und
  • mit Asylberechtigung (d.h. Menschen, die politisch verfolgt werden und im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden).

Durch die Ausführungsvorschriften wird verbindlich geregelt, dass alle zwölf Bezirke Berlins diesen Geflüchteten bereits bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen von der Berliner Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Wohnberechtigung im Sinne eines WBS anerkennen.

 

Mario Hilgenfeld

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