Die siebte Ausgabe des GdW-Europabriefes thematisiert u.a. die Europäische Definition des sozialen Wohnungsbaus und die Umsetzung des Europäischen Hilfsfond für die am meisten benachteiligten Personen (EHAP). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht für die Umsetzung des EHAP zwei Förderschwerpunkte vor: EU-Zuwanderung und Wohnungslosigkeit.
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob es den sozialen Wohnungsbau gemäß des europäischen Beihilferechts nur noch für sozial schwache Teile der Bevölkerung gibt. Ursache ist der sog. Dutch Case – der Fall Niederlande. Die Europäische Kommission untersuchte die Ausnahme der niederländischen Wohnungsunternehmen von der sog. beihilferechtlichen Notifizierungspflicht. Als Notifizierungspflicht wird die gesetzliche Verpflichtung des öffentlichen Sektors bezeichnet, eine Subvention (Beihilfe), bei der Europäischen Kommission anzumelden und genehmigen zu lassen.
Die Kommission nahm den Standpunkt ein, dass sich der soziale Wohnungsbau nur auf die Versorgung benachteiligter und sozial schlecht gestellter Bevölkerungsgruppen beziehe. Die genaue Definition dieser Zielgruppe sowie die Ausgestaltung des Systems verbleiben jedoch in der Kompetenz der Mitgliedstaaten.
Haushaltseinkommen unter 33.000 Euro gilt in den Niederlanden als benachteiligt
Die Niederlande definierten die Zielgruppe daraufhin über das Einkommen. Der Teil der Bevölkerung, der ein Haushaltseinkommen von 33.000 Euro nicht überschreitet, gilt hiernach als benachteiligt bzw. sozial schwach und ist berechtigt für eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau. Die Kommission nahm diese Regelung als mit dem EU-Beihilferecht vereinbar an. Es folgte die Klage betroffener Wohnungsunternehmen, die vom EuG jedoch aufgrund mangelnder Klagebefugnis als nichtig abgetan wurde. Für weitere Informationen zum Verfahren öffnen Sie bitte den unten genannten Link zum GdW Europabrief.
Förderschwerpunkte Deutschlands für den EHAP
Bei der Umsetzung der zwei Förderschwerpunkte EU-Zuwanderung und Wohnungslosigkeit werden drei Einzelziele verfolgt. Neben der sozialen Integration von EU Zuwanderern sollen die Bildungschancen zugewanderter Kinder (unter 12 Jahren) und die soziale Integration wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen verbessert werden. Diese Zielgruppen wurden aufgrund der tagesaktuellen politischen Diskussion um die Armutszuwanderung und der begrenzten Mittel des EHAP ausgewählt. Der Mittelumfang beträgt 79 Millionen Euro aus dem Hilfsfonds und 9,33 Millionen Euro aus Bundesmitteln als Kofinanzierung.
Als Maßnahmen werden Kooperations- und Verbundprojekte favorisiert, wobei in Verbundprojekten weitere Teilprojekte integriert sind. Antragsteller können Kommunen und/oder andere juristische Personen sein, so z.B. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft. Die Laufzeit der einzelnen Projekte soll 4 Jahre betragen und die Gesamtkosten eines Projektes können ein bis zwei Millionen Euro umfassen.
In der Anlage finden Sie die gesamte Ausgabe des siebten GdW-Europabriefes.
Links:
EUG: Europäische Definition des sozialen Wohnungsbaus
http://web.gdw.de/der-gdw/europabuero/315-gdw-europabrief/2240-gdw-europabrief-07-2014?showall=&start=2
Europäischer Hilfsfond - Förderschwerpunkte Deutschland: EU-Zuwanderung und Wohnungslosigkeit
http://web.gdw.de/der-gdw/europabuero/315-gdw-europabrief/2240-gdw-europabrief-07-2014?showall=&start=5