Mit seinem Europabrief informiert das Europabüro des GdW regelmäßig über aktuelle politische Initiativen und Gesetzgebungsvorschläge auf europäischer Ebene. Die Ausgabe 05/2014 beschäftigt sich u.a. mit einem kürzlich veröffentlichten Leitfaden zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung, der deutschen Fördergebietskarte für die Förderperiode 2014-2020 und Fördermitteln für den Bereich nachhaltige Stadtentwicklung
Landentwicklung keine staatliche Beihilfe
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass die deutschen Regelungen zur Landentwicklung keine staatlichen Beihilfen darstellen. Die in Deutschland genutzte Direktbeihilferegelung für die Entwicklung und Revitalisierung von Grundstücken sei keine Form der Beihilfe, da weder Entwickler noch die Endabnehmer einen Vorteil durch die Maßnahme erhielten, so die Kommission. Die Entwicklung von Grundstücken durch die lokalen Behörden sei Teil ihrer öffentlichen Aufgaben und damit außerhalb des Bereichs der EU-Beihilfevorschriften.
Das deutsche Landentwicklungskonzept zielt darauf ab, Land zu erschließen, so dass das Gebiet mit Wasser, Gas, Abwasser und Strom versorgt und an Verkehrsnetze (Schiene und Straße) angeschlossen ist. Es betrifft den Bau von Gebäuden oder die Verwaltung von Grundstücken nicht. Die Prüfung der Kommission ergab, dass die Entwickler durch ein offenes , transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren ausgewählt werden. Darüber hinaus wird das Land entweder durch ein Ausschreibungsverfahren oder nach einem unabhängigen Gutachten des Landes im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über Grundstücksverkäufe verkauft. Dies stellt sicher, dass die Entwickler zu Marktbedingungen vergütet werden und dass die Käufer von Land den Marktpreis zahlen.
- Pressemitteilung der Kommission (EN): http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-332_en.htm
Leitfaden zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Die Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission hat einen Leitfaden zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung veröffentlicht. Der technische Leitfaden informiert, bisher ausschließlich in englischer Sprache, über die Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden aus Mitteln der Kohäsionspolitik. In einen schrittweisen Ansatz werden verschiedene Phasen in Projekten und zentrale Punkte beleuchtet. In dem Leitfaden wird auf die europäischen Anforderungen an Gebäude und Energieeffizienz ebenso eingegangen wie auf beste Anwendungen (best practises).
- Pressemitteilung der Kommission: http://ec.europa.eu/regional_policy/newsroom/detail.cfm?LAN=de&id=1292&lang=de
- Leitfaden: http://ec.europa.eu/energy/efficiency/studies/doc/2014_guidance_energy_renovation_buildings.pdf
330 Millionen Euro für nachhaltige Stadtentwicklung
Die Europäische Kommission hat eine Delegierte Verordnung erlassen, welche die zu fördernden innovativen Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen des EFRE regeln soll. Entsprechend der Allgemeinen Verordnung zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden 330 Millionen Euro der Strukturfondsmittel für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ innovativen Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung zugewiesen. Diese Mittel können in indirekter Mittelverwaltung durch die Kommission eingesetzt werden.
Entsprechende Maßnahmen können von lokalen Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften in verschiedenen Regionen sowie Mitgliedstaaten beantragt werden, sofern diese dem vorausgesetzten Verstädterungsgrad entsprechen und mindestens 50.000 Einwohner zählen. Ab 2015 sollen bis zu sechs jährliche Projektaufrufe erfolgen, die jeweils einen anderen thematischen Fokus haben werden, jedoch stets der Identifizierung und Erprobung innovativer Ansätze der nachhaltigen Stadtentwicklung dienen sollen. Bis zu fünf Millionen Euro sollen so maximal in einem einzelnen Projekt mit dreijähriger Laufzeit bereitgestellt werden können. Innovation, Qualität, Partnereinbindung in Vorschlagsvorbereitung, Mess- sowie Übertragbarkeit sind entscheidende Auswahlkriterien.
- Weitere Informationen und Links der Europäischen Kommission zur Kohäsionspolitik 2014 - 2020 mit Schwerpunkt integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung:
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/informat/2014/urban_de.pdf
Strukturfonds: Deutsche Fördergebietskarte 2014-2020
Die Europäische Kommission veröffentlichte die Fördergebietskarte für die Bundesrepublik Deutschland. Die aufgeführten Gebiete der Karte kommen im Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2020 für regionale Investitionsbeihilfen bis zu der genannten Obergrenze in Betracht.
25,85 Prozent der Bevölkerung Deutschlands wohnen in den gelisteten Gebieten. Für regionale Investitionsvorhaben großer Unternehmen können hier Beihilfen zwischen maximal höchstens zehn bis 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten gewährt werden, wohingegen bei KMU-Investitionsvorhaben die Obergrenzen angehoben werden können. Für die Gebiete vor allem der neuen Bundesländer, die in der vorherigen Förderperiode noch in die Prioritätsgruppe der Gebiete mit einem BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts fielen, gilt eine Übergangsphase bis 2017.
- Pressemitteilung der Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-242_de.htm
- Bestehende Fassung der Fördergebietskarte: http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/sa_37423-annex_%282%29.pdf
Alle Nachrichten können Sie detailliert im Europabrief des GdW nachlesen, der online unter http://web.gdw.de/der-gdw/europabuero/europabrief abgerufen werden kann.