Stromversorgung bei Mieterwechsel: Neue Fristen ab 1. Juni 2025 gemäß § 20a EnWG

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06.06.2025
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Stromversorgung bei Mieterwechsel: Neue Fristen ab 1. Juni 2025 gemäß § 20a EnWG

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine Neuregelung des § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft. Es gibt dann keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen für Stromlieferverträge mehr. Dies betrifft sowohl Mieter als auch Eigentümer bei Um- oder Einzug. Wohnungsunternehme...

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