Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine Neuregelung des § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in Kraft. Es gibt dann keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen für Stromlieferverträge mehr. Dies betrifft sowohl Mieter als auch Eigentümer bei Um- oder Einzug. Wohnungsunternehme...