Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 neue Regeln für die Umnutzung von Bahngrundstücken beschlossen (Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes). Künftig können Bahnflächen freigestellt werden, wenn sie weder konkret noch in Zukunft für die Bahn gebraucht werde...