Die 148. Sonder-Bauministerkonferenz hat sich am 11. Juni 2026 in Berlin intensiv mit den wohnungspolitischen Vorhaben der Europäischen Union befasst. Im Mittelpunkt stand der von der Europäischen Kommission vorgelegte Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum. Der GdW forderte in dem Zusammenhang von Bund, Ländern und EU ein klares Signal für mehr bezahlbaren Wohnraum. Auf der Tagesordnung stünden zentrale Weichenstellungen: europäische und nationale Strategien für bezahlbares Wohnen, das Wohngeld sowie die Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen, Vergesellschaftungs-Experimenten von Wohnungsbeständen Grenzen zu setzen.
Die Bauministerkonferenz beschloss, die weiteren wohnungspolitischen Vorhaben der Europäischen Union eng zu begleiten und den Dialog hierzu fortzusetzen. Dabei bekräftigen die Länder, dass erfolgreiche Wohnungspolitik ein abgestimmtes Handeln aller Ebenen erfordert und die Verantwortung für Wohnungswesen, Wohnraumförderung und Baurecht weiterhin bei den Mitgliedstaaten und ihren Regionen liegt. Eine Unterstützung durch die EU-Kommission kann aber in deren Zuständigkeit erfolgen.
Die Länder weisen darauf hin, dass europäische Initiativen nicht zu zusätzlichen Berichtspflichten, Parallelstrukturen oder Eingriffen in nationale Zuständigkeiten führen sollen. Dies betrifft unter anderem Überlegungen zu direkten europäischen Finanzierungsinstrumenten im Wohnungsbau, mögliche europäische Vorgaben für Genehmigungsverfahren sowie angekündigte Regelungen von angespannten Wohnungsmärkten und Kurzzeitvermietung.
Die Bauministerkonferenz spricht sich deshalb ausdrücklich für die konsequente Wahrung des Subsidiaritätsprinzips aus. Die Bundesregierung wird gebeten, sich bei den weiteren Beratungen auf europäischer Ebene entsprechend einzusetzen.
Zugleich sehen die Länder die Notwendigkeit für einen konsequenten Abbau von Kosten- und Bürokratielasten, die aktuell durch europäische Regelungen entstehen. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, bestehende europäische Vorgaben systematisch auf Vereinfachungspotenziale zu überprüfen.
Der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler, erklärte: „Bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Die Europäische Union kann hierzu wichtige Impulse setzen – etwa durch den Abbau komplizierter bürokratischer Hürden und überhöhter Standards. Gleichzeitig muss klar bleiben: Die Verantwortung für Wohnungsbau und Wohnraumförderung liegt bei den Mitgliedstaaten – in Deutschland insbesondere bei den Ländern. Europäische Maßnahmen müssen diese Zuständigkeiten respektieren und sinnvoll ergänzen. Bezahlbares Wohnen gelingt nur mit einem ausgewogenen Zusammenspiel europäischer, nationaler und regionaler Strategien.“
Brandenburgs Bauminister Robert Crumbach: „Die Debatten, insbesondere auch um das Wohngeld zeigen, dass das Thema bezahlbares Wohnen oberste Priorität haben muss. Die bestehenden Probleme können nur gelöst werden, wenn Bund, Länder und Gemeinden zusammenarbeiten. Die Bundesregierung hat mit dem Bauturbo und der Novelle des Baugesetzbuches erste Maßnahmen vorgelegt. Wir brauchen nach dem Investitionsbooster für die Wirtschaft aber auch für den Baubereich einen entsprechenden weiteren Impuls. Dazu gehören die weitere konsequente Absenkung von Standards unter anderem durch einen verbindlichen Gebäudetyp-E und steuerliche Anreize und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, die nur der Bund schaffen kann. Ebenso müssen Bund, Länder und Kommunen noch stärker eigene Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Im Land Brandenburg werden wir nach dem Haushaltsbeschluss mit den Partnern im Bündnis für Wohnen über weitere Initiativen sprechen.“
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Es ist richtig, dass Europa bezahlbares Wohnen auf die Agenda setzt. Europa kann dabei helfen, Hürden abzubauen und Investitionen zu erleichtern. Die Zuständigkeiten bleiben dabei klar bei den Mitgliedstaaten. Die Herausforderung ist überall dieselbe: Bauen muss günstiger werden. Dafür müssen Europa, Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln.“
GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Die Wohnungsfrage duldet keinen Aufschub mehr. Deutschland braucht jetzt einen echten Befreiungsschlag für den Wohnungsbau: weniger Bürokratie, verlässliche Förderung, soziale Absicherung und klare Investitionssicherheit." Beim Thema Vergesellschaftung unterstützt der GdW die Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen, "Verstaatlichungs-Experimenten von Wohnungsbeständen klare Grenzen zu setzen. Was in Berlin begonnen hat, ist längst kein lokales Thema mehr. Die Debatte über Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz strahlt auf den gesamten Wohnungs- und Investitionsmarkt aus. Kapital ist scheu. Wenn die Verlässlichkeit von Eigentumsrechten infrage steht, steigen Risikoaufschläge, Kreditentscheidungen werden restriktiver und Investitionen werden verschoben.“ Der GdW begrüßt weiter, dass die EU-Kommission mit dem geplanten „Housing Simplification Package“ den Abbau von Bürokratie und Belastungen für den Wohnungsbau in den Blick nimmt. Entscheidend sei jedoch, dass daraus schnell konkrete Erleichterungen würden. Eine Umsetzung erst im Jahr 2027 komme angesichts der massiven Krise im Wohnungsbau zu spät. Mit großer Sorge blickt der GdW auf verlautbarte Pläne der Bundesregierung, beim Wohngeld Kürzungen vorzunehmen. In einer Phase steigender Wohnkosten, hoher Bau- und Finanzierungskosten und zunehmender sozialer Spannungen wäre eine Schwächung des Wohngelds sozialpolitisch fatal.
Quellen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin; Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg; GdW