Einführung Bauturbo: So werden die Bagger nicht rollen

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Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2025 nicht nur die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen, sondern auch einen Entwurf zur Änderung des Baurechts vorgelegt. GdW-Präsident Axel Gedaschko kommentierte die Einführung eines Bauturbos so: „Das wäre zwar ein richtiger Schritt. Das Gesetz muss aber auch zur Anwendung kommen. Der Entwurf sieht gerade im Bereich des kommunalen und behördlichen Abwägungsprozesses so viele Hürden vor, dass sich die Anwendbarkeit der Vorschrift in Grenzen halten wird.“

Gedaschko weiter: „So soll mit §36a BauGB eine neue Vorschrift eingeführt werden, die den absoluten Ausnahmecharakter der Vorschrift unterstreicht. Damit würde sich die Gesetzestechnik der alten Bundesregierung fortsetzen: medienwirksame Überschriften, aber kein Durchbruch. Der Entwurf zur Änderung des Baurechts wird leider keinen Beitrag dazu leisten, dass die Bagger rollen.“

Bundesbauministerin Verena Hubertz erläuterte das Gesetzesvorhaben:

„Diese Regierung ist im Liefermodus. Was umgesetzt werden kann, wird umgesetzt und zwar noch vor der Sommerpause. Dazu gibt der heutige Tag guten Anlass:

Ich habe Tempo versprochen. Beim Bauturbo mache ich Tempo. Wir haben im Jahr 2025 Rekordinvestitionen als Bundesregierung vorgesehen. Rund 110 Milliarden fließen in unsere Zukunft. Damit das Geld zügig und effizient abfließt und nicht in unnötigen Planungsschleifen versickert, werden wir den Bauturbo noch vor dem Sommer in den Bundestag einbringen.“

Der GdW forderte nun: „Deutschland braucht jetzt eine echte ‚Fast Lane‘ fürs Wohnen! Wenn wieder bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, muss das Regel-Dickicht endlich gelichtet werden – zumindest für eine begrenzte Zeit. Was für Windkraft und Stromtrassen längst gilt und bald auch für den Netzausbau gelten soll, muss auch für das Menschenrecht auf Wohnen Realität werden. Die Schaffung von Wohnraum insbesondere in angespannten Märkten muss gesetzlich als überragendes öffentliches Interesse verankert werden. Nur so lassen sich langwierige Ermessens- und Abwägungsprozesse verkürzen und Investitionen wieder ermöglichen.“ 

Quellen: GdW, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen