Die MAZ hat am 29. Januar über das BGH-Urteil zur Untervermietung berichtet. Die sei laut BBU zwar „ein kleines Stoppschild“ gegen missbräuchliche Untervermietung. Diese sei „kein Kavaliersdelikt, sondern die Ausnutzung einer Mangellage“. Jedoch sei es schwierig, hinter Mietern „herzuschnüffeln“. Zunächst erwarte der Verband praktischen Auswirkungen des Urteils.