BBU zur Einsetzung der Enteignungs-Expertenkommission

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Zu der am 29. März 2022 vom Berliner Senat berufenen Expertenkommission sagt BBU-Vorständin Maren Kern: „Es ist gut, dass die im Koalitionsvertrag verankerte Expertenkommission jetzt ihre Arbeit aufnehmen und für Klarheit im Umgang mit dem Enteignungs-Volksentscheid sorgen kann. Die Enteignungsinitiative hat bewusst darauf verzichtet, für den Volksentscheid einen Gesetzentwurf vorzulegen. Deshalb ist der Auftrag an die Kommission klar: Die Prüfung, ob eine Enteignung rechtlich und finanziell durchführbar wäre. Hierzu ist juristischer und ökonomischer Sachverstand wichtig."

Sie fuhr fort: "Viele Berlinerinnen und Berliner haben für die Enteignungs-Initiative gestimmt, weil sie die Wohnraumversorgung insbesondere für einkommensschwache Haushalte verbessert sehen wollen. Dieses Ziel ist richtig und wichtig. Statt mit einer nach unserer Überzeugung verfassungsrechtlich nicht zulässigen und finanziell nicht stemmbaren Enteignung wäre es hierzu aber viel sinnvoller, alles für eine Trendwende hin zu mehr Neubau in Berlin zu unternehmen. Dabei ist es nicht egal, was gebaut wird. Was Berlin braucht, sind vor allem günstige Mietwohnungen. Um das zu erreichen, ist das derzeit verhandelte ‚Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen‘ der richtige Rahmen.“