In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. September 2026 in der Verwaltungsstreitsache (VG 19 K 95/26) gegen das Land Berlin wurde bestätigt, dass bestimmte Geschäftsmodelle des Wohnens auf Zeit in sozialen Erhaltungsgebieten (auch Milieuschutzgebiete) unterbunden werden können.