Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz stärkt praxistaugliche Lösungen für Wirtschaft und Handel. Die novellierten Regelungen erweitern die Verpflichtung zum Ausbau von Ladeinfrastruktur an Nichtwohngebäuden und schaffen zugleich größere Flexibilität bei deren Umsetzung.